
Strafrecht
Der Beschuldigte steht den
Ermittlungsbehörden und ihren Mitteln in der
Regel hilflos gegenüber. Je früher ein Strafverteidiger mit der Sache
befasst ist, desto besser kann das gebotene Verhalten
gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht abgewogen und im Sinne
des Beschuldigten gesteuert werden. Der Beschuldigte ist daher gut
beraten, nach dem Motto "Schweigen ist Gold" von seinem Schweigerecht
Gebrauch zu machen und einen Strafverteidiger zu mandatieren.
In den folgenden Gebieten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:
- Körperverletzungs-, Vermögens- und Sexualdelikte
- Verkehrs- und Betäubungsmittelrecht
- Strafbefehlssachen (Einspruch)
- Pflichtverteidigung
- Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision)
- Hilfe bei Erstattung von Strafanzeigen
- Nebenklagevertretung
